BAföG Eigenes Vermögen: Wie viel darf man beim BAföG besitzen?

Freibetrag Eigenes Vermögen: 15.000 € für unter 30-Jährige, 45.000 € für über 30-Jährige (Stand: August 2025)
Wichtige Einflussfaktoren: Kontoguthaben, Sparbücher, Aktien, Kryptowährungen, Autos, Lebensversicherungen
Nicht angerechnet: Haushaltsgegenstände, angemessener Hausrat, Rentenansprüche

Was zählt beim BAföG als „eigenes Vermögen“?

Beim BAföG wird nicht nur das Einkommen der Eltern berücksichtigt – auch dein eigenes Vermögen spielt eine wichtige Rolle. Dazu zählen alle Vermögenswerte, auf die du zum Zeitpunkt der Antragstellung Zugriff hast oder hättest, beispielsweise:

  • Bankguthaben (Girokonto, Tagesgeld, Sparbücher)
  • Bargeld
  • Wertpapiere (Aktien, ETFs, Anleihen)
  • Kryptowährungen
  • Auto/Motorrad (Zeitwert zählt)
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
  • Eigentumswohnungen oder Grundstücke

Wie hoch ist der Freibetrag für eigenes Vermögen?

Seit dem 01. August 2022 gelten deutlich erhöhte Vermögensfreibeträge im BAföG:

Alter bei AntragstellungFreibetrag eigenes Vermögen
Unter 30 Jahre15.000 €
30 Jahre und älter45.000 €

Wichtig: Alles, was über diesen Freibetrag hinausgeht, wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet – 1 Euro Vermögen über dem Freibetrag senkt den monatlichen BAföG-Satz um 1 Euro, solange der Überschuss anhält.

Beispielrechnung

Beispiel 1:

  • Alter: 24 Jahre
  • Vermögen: 13.000 € → keine Anrechnung, voller Anspruch möglich

Beispiel 2:

  • Alter: 22 Jahre
  • Vermögen: 17.000 € → 2.000 € über dem Freibetrag → monatlich 2.000 €/12 = 166 € weniger BAföG

Was wird nicht als Vermögen gezählt?

  • Haushaltsgegenstände und Möbel
  • Laptop, Smartphone, Kleidung
  • Gebrauchsfahrzeuge mit geringem Wert (<7.500 € meist unkritisch)
  • Rentenansprüche oder betriebliche Altersvorsorge
  • Nicht verwertbare Vermögenswerte (z. B. gebundene Schenkungen mit Sperrfrist)

Müssen alle Vermögenswerte offengelegt werden?

Ja. Beim BAföG-Antrag musst du dein gesamtes Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung angeben. Dazu zählen auch Zweitkonten, Sparpläne und Depots. Die BAföG-Ämter prüfen zunehmend über den Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ob Schummeleien oder Verschweigen von Vermögen vorliegen.

Vorsicht bei Schenkungen kurz vor Antragstellung: Wenn du z. B. kurz vorher Vermögen an Angehörige überträgst oder ausgibst, kann das bei Prüfung als „vermögensmindernde Handlung“ gewertet werden – das kann zu Rückforderungen führen.

Tipps zur Optimierung vor Antragstellung

  • Rechtzeitig planen: Wer voraussichtlich BAföG beantragen will, sollte bereits mindestens ein Jahr vorher seine Vermögensstruktur überprüfen.
  • Ausgaben dokumentieren: Wenn du z. B. ein Auto kaufst oder Studienmaterialien besorgst, hebe Rechnungen auf.
  • Keine verschleierten Schenkungen: Geld an Verwandte oder Freunde „parken“ kann auffliegen.
  • Geld in nicht anrechenbare Vermögenswerte umwandeln: z. B. in Laptop, Studienreisen, Möbel etc.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich versehentlich zu viel Vermögen nicht angebe?
Das kann als vorsätzliche Täuschung gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen Rückforderungen oder sogar Strafverfahren wegen Subventionsbetruges.

Wird auch das Einkommen während des Studiums berücksichtigt?
Ja, aber das ist ein anderes Thema: Hier gilt ein monatlicher Freibetrag für Einkommen aus Nebenjobs (aktuell ca. 520 €/Monat).

Kann man BAföG bekommen, wenn man ein Auto besitzt?
Ja, solange der Zeitwert des Autos zusammen mit deinem restlichen Vermögen unter dem Freibetrag bleibt.

Wer kontrolliert das Vermögen wirklich?
Das zuständige BAföG-Amt, ggf. mit Datenabgleich beim Bundeszentralamt für Steuern.

Quellen

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